Stand: 30.6.2012

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gasthof & Pension Brettmühle in Königswalde (nachfolgend »Brettmühle«) regeln das Vertragsverhältnis für die Überlassung der Pensions- und Gästezimmer, der Ferienwohnung sowie allen für die Gäste erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen durch die »Brettmühle«. Diese AGB sind Bestandteil jedes Beherbergungsvertrages welchen der Gast mit der »Brettmühle« abschließt und gelten bei Buchung als anerkannt.

2. Vertragsabschluss und Partner

Der Beherbergungsvertrag kommt durch den Antrag des Gastes und die schriftliche Bestätigung (per Fax, E-Mail, Brief) durch die »Brettmühle« zustande. Ein Vertrag kann auch kurzfristig durch mündliche oder telefonische Bestellung für das aktuelle Datum zustande kommen und ist ebenso für beide Seiten bindend. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er für die Bereitstellung der jeweiligen Zimmer gegenüber der »Brettmühle« zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern der »Brettmühle« eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Leistungen, Preise, Zahlungen

Die »Brettmühle« ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer besteht nicht.
Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise an die »Brettmühle« zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen der »Brettmühle« an Dritte. Die »Brettmühle« ist berechtigt, den geschuldeten Übernachtungspreis im voraus bzw. bei Anreise zu kassieren. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer ein. Rechnungen der »Brettmühle« sind ohne Fälligkeitsdatum, binnen 10 Tage ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die »Brettmühle« ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die »Brettmühle« berechtigt, vorbehaltlich des Nachweises über einen höheren Schaden, Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die »Brettmühle« ist berechtigt eine Anzahlung zu verlangen. Diese entspricht im Regelfall dem Preis einer Übernachtung je reserviertem Zimmer inkl. Frühstück, maximal 1.000 Euro und ist innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Reservierungsbestätigung zu entrichten. Bei vorzeitiger Abreise der Gäste, aus welchen Gründen auch immer, wird der vereinbarte Gesamtbetrag fällig. Benutzt ein Gast die ihm überlassenen Räume zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck, so steht der »Brettmühle« ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. In den Gästezimmern darf nur die vereinbarte, festgelegte Personenzahl übernachten. Bei Verstößen wird der Beherbergungsvertrag nichtig und die entsprechenden Gebühren berechnet.

4. Anreise

Sofern nicht anders vereinbart, stehen reservierte Zimmer dem Gast am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung und müssen am Abreisetag bis 11.00 Uhr geräumt sein. Ein Anspruch auf frühere Benutzung der gebuchten Zimmer besteht nicht. Bei einer vorgesehenen Abreise nach 11.00 Uhr ist die »Brettmühle« bis spätestens 21.00 Uhr am Vorabend zu verständigen. Ansonsten gilt das Zimmer ab 11.00 Uhr für eine weitere Nacht als gebucht. Die »Brettmühle« hält die Zimmer am Anreisetag bis 19.00 Uhr frei. Bis zu diesem Zeitpunkt sollte sich der Gast persönlich, telefonisch oder anderweitig gemeldet haben. Die »Brettmühle« ist berechtigt die Zimmer ab 19.00 Uhr zu vergeben, um Leerstand zu vermeiden. Der Gast verpflichtet sich, am Anreisetag eine Anmeldung vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Dies ist für eine korrekte Rechnungsstellung unabdingbar. An- und Abreisetag gelten bei der Reservierung als ein Tag.

5. Rücktritt des Gastes / Stornierung

Ein kostenfreier Rücktritt des Gastes von dem mit der »Brettmühle« abgeschlossenen Vertrages bedarf der schriftlichen Stornierung und muss mindestens 7 Tage vor Buchungszeitraum bei der »Brettmühle« per Brief, Fax oder E-Mail zugegangen sein, ansonsten wird eine Stornogebühr von 25% des vereinbarten Übernachtungspreises fällig. Bei Stornierung bis zu 3 Tage vor Buchungszeitraum ist eine Stornogebühr in Höhe von 50% des Buchungspreises zu entrichten. Erfolgt die Rücktrittserklärung des Gastes nicht oder später, ist der volle Beherbergungspreis zu zahlen. Der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung wird empfohlen.

6. Haftung

Der Gast und deren Begleitpersonen haften gegenüber der »Brettmühle« für während der Mietzeit entstandene, verursachte Schäden oder Fehlbestände beim Inventar und Mobiliar in den Gästezimmern sowie bei Verlust der überlassenen Pensions-/ Gästezimmerschlüssel nach den gesetzlichen Bestimmungen. Diebstahl und vorsätzliche Sachbeschädigung werden zur Anzeige gebracht. Die »Brettmühle« haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der »Brettmühle« beschränkt. Die »Brettmühle« haftet gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Für in der »Brettmühle« verloren gegangene(s) Wertsachen bzw. Bargeld wird keine Haftung übernommen, es sei denn den gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen trifft nachweislich ein Verschulden. Für eingebrachte Sachen haftet die »Brettmühle« dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Gastes 6 Monate. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten der »Brettmühle« auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung. Die »Brettmühle« haftet nicht für Schäden an Fahrzeugen, die auf dem Gelände der »Brettmühle« abgestellt werden. Auf dem Gelände der »Brettmühle« gilt die StVO. Die Benutzung des Grill- und Spielplatz erfolgt auf eigene Gefahr.

7. Gerichtsstand, Erfüllungsort

Für alle Vertragspartner der »Brettmühle« und eventuell anhängige gerichtliche Streitigkeiten wird als Gerichtsstand Annaberg-Buchholz vereinbart. Der Erfüllungsort der »Brettmühle« ist Königswalde.

8. Salvatoresche Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine hier möglichst nahe kommende Vereinbarung. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken. Die Berichtigung von Irrtümern, insbesondere von Schreib- oder Rechenfehlern in schriftlichen Angeboten, Bestätigungen oder Prospekten von der »Brettmühle«, bleibt vorbehalten. Abweichungen und Nebenabreden müssen schriftlich festgehalten werden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.